Markenrecht, markenrecht, MARKENRECHT

Rechtsanwalt Peter Platt

Informationen zum Honorar
Markenrecht, markenrecht, MARKENRECHT
Unsere Leistungen beruhen auf dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und individuellen Honorarvereinbarungen (Stundenhonorare/Pauschalen).

Den direkten persönlichen Kontakt mit unseren Mandanten halten wir insbesondere für eine  Vertrauensbildung für unabdingbar. Jedoch sind wir in der Kommunikation mit unseren Mandanten flexibel: Telefon, Telefax oder eMail können oft zeitintensive Gesprächstermine ersetzen und Lösungen beschleunigen.

Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit unseren Mandanten und – falls Sie bisher nicht unsere Leistungen in Anspruch genommen haben – auf Ihr zukünftiges Vertrauen.


Rechtsanwalt Peter Platt

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Rechtsanwalt Peter Platt

RA Peter Platt · Königin-Luise-Straße 35 · 14195 Berlin · Fon: [030] 843 125-0 · Fax: [030] 843 125-10
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