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Rechtsanwalt Peter Platt: Geboren 1954 in Eberbach/Baden. Studium der Rechtswissenschaften von 1975 bis 1981 in Heidelberg und an der FU Berlin; danach Referendariat in Berlin, Rechtsanwalt seit 1984 als Gründer einer Einzelkanzlei, nach zwischenzeitlicher Sozietätstätigkeit wieder Einzelanwalt, ab 2007 in Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Christine Grünther, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht (Schwerpunkttätigkeit im Medien-, Urheber- und Wettbewerbsrecht), die als frei mitarbeitende Rechtsanwältin für die Kanzlei Platt tätig ist. Peter Platt ist zugelassen bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten, Stammzulassung beim Landgericht Berlin und Kammergericht (OLG). Er ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV). Tätigkeitsschwerpunkte: Allgemeines Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Marken- und Medienrecht. Interessenschwerpunkte: Erbrecht, Urheberrecht. |
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